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Netflix, Sky, DAZN, Disney Plus: Wenn Sie das Erlebnis genießen möchten Streaming Letztendlich müssen Sie eine Vielzahl von Diensten abonnieren. Doch der Film, die Serie und das sportliche Vergnügen werden immer teurer. Konten mit anderen zu teilen, könnte eine gute Lösung sein – wenn es keine rechtlichen Hindernisse gäbe. Ein Kommentar von Anna Schmid.
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Filme, Serien und Sportevents in Streaming waren einmal klarer. Immer mehr Anbieter drängen auf den Markt: Netflix, Amazon Prime Video, DAZN und Sky sind nur die bekanntesten Beispiele für ein zunehmend fragmentiertes Angebot.
Gleichzeitig werden viele Dienstleistungen immer teurer. Einige DAZN- und Sky-Kunden müssen seit Februar tiefer in die Tasche greifen. Auch Kostensteigerungen für Netflix und Amazon Prime Video sind zu erwarten, wie wir kürzlich berichteten.
Was also tun? Damit Nutzer nicht auf bestimmte Dienste verzichten müssen, ist es höchste Zeit, auf ein altes Motto von Netflix zurückzugreifen: „Love is to share a password“. Mit anderen Worten: Account-Sharing.
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Netflix verbietet die Kontofreigabe außerhalb Ihres Hauses
Netflix verbietet die Kontofreigabe außerhalb Ihres Hauses.
Teilen Sie ein Konto Streaming mit anderen spart Geld, das ist sicher. Im Netflix-Universum ist Account-Sharing allerdings schon länger nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt im Gespräch mit CHIP:
„Bei Netflix dürfen Nutzer den Account nur mit Personen teilen, die im selben Haushalt leben – also mit ihrer Familie oder ihrem Mitbewohner (Punkt 4.2 der AGB). Allerdings dürfen sich Freunde oder Verwandte, die in anderen Wohnungen wohnen, laut den offiziellen Geschäftsbedingungen nicht denselben Netflix-Account teilen. »
Wenn festgestellt wird, dass Sie illegal ein Konto mit dem Schwager Ihrer Ex-Freundin teilen, drohen Strafen. „Zumindest theoretisch könnte der Dienst den Account sperren und eine Entschädigung für entgangene Einnahmen verlangen“, sagt Solmecke.
Laut dem Anwalt gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass Netflix konsequent gegen Account-Sharing vorgeht. Im vergangenen Jahr, der Führer der Streaming nur strengere Sicherheitsanforderungen eingeführt.
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DAZN: „Anmeldedaten können nicht mit anderen geteilt werden“
Account-Sharing ist auch dem Anbieter DAZN ein Dorn im Auge, der seine Preise für Neu- und Bestandskunden zum 1. Februar verdoppelt hat (sie zahlen jetzt 29,99 Euro monatlich statt 14,99 Euro). Die Nutzungsbedingungen enthalten laut Solmecke Passagen, "die besagen, dass Login-Daten nicht mit anderen Personen geteilt werden dürfen".
Sie dürfen Ihr Konto auf bis zu zwei verschiedenen Geräten verwenden. „Auf der Website schreibt DAZN aber, wie das beabsichtigt ist: Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich wichtige Sportereignisse zeitlich überschneiden und Sie keines davon verpassen möchten. Oder einfach „einfach“ über den zweiten Bildschirm beispielsweise über ein Parallelspiel in der Champions League informiert werden gleichgesinnte Organisationen bekannt zu machen. »
Die Funktion ist also nicht für Account-Sharing gedacht. Laut Solmecke könnte DAZN für Personen, die dies ohnehin tun, theoretisch „den Account sperren oder kündigen oder bestimmte Kundenvorteile sperren (Ziffer 8.2)“.
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Geteiltes Sky-Abo: Strafe von 1437 Euro möglich
Wer gegen die Regeln von Sky verstößt, muss mit Strafen rechnen.
Wesentlich komplexer ist die Situation bei Sky. Es gibt viele Geschäftsbedingungen, die die Bedingungen für die Nutzung der Plattform auflisten, und einige davon unterscheiden sich erheblich voneinander.
Eines haben sie jedoch gemeinsam: „Sky scheint in allen Varianten vorzugeben, dass das Teilen von Passwörtern nur innerhalb des Haushalts oder im Falle des Mobilfunkangebots Sky Go an Personen im gleichen Haushalt erlaubt ist ( Punkt 1.1.4.1 für Sky , Punkt 2.4 bei Sky Go, Punkt 2.3 bei Sky Ticket und Sky Online)“, so Solmecke.
Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit diversen Strafen rechnen. Der Anwalt nennt einige Beispiele: „Die AGB von Sky Ticket sprechen von einem vorübergehenden Entzug der Sehrechte, die AGB von Sky sprechen sogar von einer Kündigung (nach Abmahnung). »
Laut Solmecke sehen die AGB von Sky Go und Sky Ticket vor, dass „Sky eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Jahresentgelts des betreffenden Sky-Abonnements verlangen darf, maximal jedoch 1437 Euro“. Er warnt davor, dass das Unternehmen hart durchgreifen könnte, wenn jemand beim Teilen von Konten erwischt wird.
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Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Kunden kündigen
Also die Streaming wird immer teurer, gleichzeitig ist Account-Sharing in den meisten Fällen verboten. Solmecke sagt: „Aus Verbrauchersicht wäre eine Lockerung dieser Regelung natürlich wünschenswert – aus Anbietersicht jedoch nicht. »
Immerhin sind Netflix, Sky und DAZN allesamt Einnahmen, die kurzfristig abstürzen würden. Langfristig könnten sich jedoch noch mehr Menschen für ein Abonnement entscheiden, wenn die gemeinsame Nutzung von Konten offen eine Option wäre.
Letztlich die Preispolitik der Dienstleister Streaming sind mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn es ist gar nicht unwahrscheinlich, dass passionierte Streamer den großen Plattformen den Rücken kehren. Das zeigt eine Umfrage der Voting-Plattform FanQ unter 2000 Fußballfans in Deutschland.
Ergebnis: 65,3 % der Teilnehmer gaben an, angesichts der aktuellen Preiserhöhung ihr DAZN-Abo kündigen zu wollen.
Quelle: Bewertungen Nachrichten
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