😍 BEWERTUNGEN Nachrichten – Paris/Frankreich.
- Lieferanten von Streaming wie Netflix, Amazon oder Disney müssen 4% ihres Umsatzes in der Schweiz in die Schweizer Filmproduktion investieren.
- Das sieht das novellierte Kinogesetz – bekannt als „Lex Netflix“ – vor.
- Befürworter des Vorschlags haben nun den Wahlkampf gestartet.
Das neue Filmgesetz schaffe faire Marktbedingungen und stärke das Schweizer Kino und die KMU, sagte die überparteiliche Kommission «Ja zum Filmgesetz». Er hob auch die Argumente für die neue Investitionspflicht hervor, die im Parlament bereits eine Mehrheit finden konnten. Vertreter von SP, Mitte, EVP, FDP, GLP und Grünen machten sich für die geänderten Regeln stark. Die Vorlage schaffe faire Marktbedingungen und stärke das Schweizer Kino und die KMU, war der Tenor.
Der Ausschuss will neue Anlageregeln verankern
Befürworter verwiesen auch auf andere Länder, in denen ein Investitionsbedarf für Dienstleistungen besteht Streaming ist seit langem gängige Praxis. Mit dem neuen Filmgesetz würde sich die Schweiz auf die Ebene der Nachbarländer stellen und der Schweiz damit Chancengleichheit auf dem internationalen Filmmarkt garantieren. Mit der neuen Investitionspflicht für die Dienste von Streaming, würden künftig mehr Schweizer Produktionen zu sehen sein, davon ist das Ja-Komitee nach wie vor überzeugt. Das Angebot wird breiter und diversifizierter.
Bildunterschrift: Die überparteiliche Ja-Kommission präsentierte am Donnerstag in Bern den Medien die Argumente für eine Änderung des Kinogesetzes. Schlussstein
Zudem konnten die Plattformen frei entscheiden, in welche Projekte das Geld in der Schweiz investiert wird. Jetzt fließen all diese Einnahmen ins Ausland, wie Kritiker der neuen Regeln kritisieren. Das ist ungerecht, denn Schweizer Anbieter im Fernsehmarkt sind seit langem gezwungen, in die heimische Filmproduktion zu investieren.
Kulturminister Alain Berset geht davon aus, dass das Schweizer Kino mit dem neuen Modell von zusätzlichen 18 Millionen Franken pro Jahr profitieren könnte. Wenn die Lieferanten von Streaming nicht investieren wollen, müssen sie alternativ eine Ersatzgebühr an das Bundesamt für Kultur (BAK) zahlen.
Quelle: Bewertungen Nachrichten
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